Immer wieder taucht der Begriff E-Bike auf, wenn es eigentlich um elektrisch betriebene Fahrräder wie Pedelec oder S-Pedelec geht. Ob Presse, Fachzeitschriften, Experten oder der Volksmund- es wird ein Begriff verwendet, der eigentlich für eine ganz eigene Art von Fahrzeug steht.
Bei einem E-Bike ist eigener Pedaldruck durch Muskelkraft im Gegensatz zu einem Pedelec(„pedal electric cycle“) oder S-Pedelec nicht nötig.
Durch einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker wird der Elektroantrieb zugeschaltet. Man muss lediglich nur noch an diesem drehen oder auf den Knopf drücken und ab geht es ohne zu treten. Je nach Motorleistung erreicht man so Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h.
Bei E-Bikes mit einer Motorleistung von max. 500 Watt ist eine Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h erlaubt.
Verkehrsrechtlich gesehen gelten E-Bikes als Leicht-Mofa.
Eine Mofa-Prüfbescheinigung ist für das Führen von solchen E-Bikes erforderlich oder aber der Führerschein Klasse AM. Ausnahme: Wer eine allgemeine Fahrerlaubnis besitzt oder vor dem 1.4.1965 geboren wurde, benötigt diese nicht. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen sind erforderlich.
E-Bikes dürfen nur auf Radwegen gefahren werden, wenn es das Zusatzschild „Mofas frei“ oder dem seit 1.1.2017 geltenden neuen Zusatzzeichen “ E-Bikes frei“ erlaubt wird.
Wo ein Schild das Befahren mit Motorkrafträdern verbietet, dürfen sich nur Fahrrad- und Pedelecs bewegen, aber keine E-Bikes und S-Pedelecs.
In Einbahnstraßen dürfen E-Bikes nicht die Gegenrichtung nutzen, selbst wenn dies für Fahrradfahrer freigegeben ist. Dieses gilt ebenfalls auch für Waldwege, für Radfahrer freigegebene Fußgängerzonen und Fahrradabstellanlagen.
Es gibt aber E-Bikes, die dank stärkerer Motorleistung schneller fahren können.
Bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten solche Elektrofahrräder als Mofas.
Ein geeigneter Helm für Krafträder und ein Versicherungskennzeichen sind hier ebenfalls Pflicht. E-Bikes, die sogar 45 km/h erreichen, werden als Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb eingestuft. Fahrer dürfen nicht unter 15 Jahren alt sein, benötigen eine Mofa-Prüfbescheinigung und dürfen nicht auf Radwegen fahren.
Wie man sieht ist ein E-Bike etwas ganz anderes als der Volksmund meint. Der (Ober)Begriff ist daher Irreführend gewählt worden. In Deutschland gibt es nur eine geringe Zahl von diesen Fahrzeugen.