Fußgängerzonen-Öffnung mit Hindernissen

Bei der letzten AUKIV-Sitzung am Dienstag den 6.2.2018 wurde die testweise Öffnung der Fußgängerzone von einer großen Mehrheit der Ratsmitglieder beschlossen. Es sollte Radaktivisten und Befürworter ja eigentlich freuen, denn es ist ein Schritt in die richtige Richtung zur fahrradfreundlichen Stadt. Doch wie heißt es so schön: Warum einfach, wenn es auch absolut kompliziert geht. Bergisch Gladbach ist die einzige Stadt, die an einer Wurst mindestens 7 Enden haben muss.

Das, was sich in letzter Instanz Politiker der CDU-Fraktion mit Hilfe der SPD da ausdachten und umsetzten, widerspricht allem, was 2016 im MobiK einstimmig beschlossen wurde. Vor lauter Beschränkungen – teilweise ohne Sinn und Verstand – wurde ein Kompromiss erarbeitet. Um diesen zu verstehen, ist ein höheres und langjähriges Studium zum Verständnis erforderlich.
Wir versuchen anhand dieser Skizze, soweit wir es bisher verstanden haben, den Kompromiss kurz visuell zu erklären.

Ob es wirklich so wird, wissen wir zum heutigen Tag noch nicht, daher ohne Gewähr.

Wenn man der Presse glauben darf, wird die komplette FGZ an den Markttagen Mittwoch und Samstag für den Radverkehr tabu sein. Why??? Sinnvoll wäre nur eine Sperrung rund um den Markt zu den Öffnungs- sowie Auf- und Abbauzeiten zwischen 5:30 – 15:00 Uhr.

Gelten die Sperrzeiten zukünftig auch für die Durchfahrt Konrad-Adenauer-Platz? –  sprich Oma Lieschen darf nicht mehr bis zum Markt fahren, um Ihre Einkäufe direkt am Stand zu verstauen?

Es soll im Bereich zwischen Konrad-Adenauer-Platz und Rhein-Berg-Galerie das Radfahren täglich zwischen 10-17 Uhr nicht erlaubt sein. Warum die Sperrung auch sonntags gelten soll, können wir nicht nachvollziehen. An Werktagen wäre es hinnehmbar, wenn die Poststraße als ein wichtiges Verbindungsstück zwischen Stationsstraße und Gohrsmühle zukünftig für den Radverkehr durchgehend geöffnet bliebe. Sobald die Umweltspur im Frühjahr eingerichtet ist, wäre eine geschützte Umfahrung der FGZ möglich.

Ob das zeitlich begrenzte Durchfahrverbot auch für das Teilstück Driescher Kreisel – Poststraße gilt, bleibt zum jetzigen Zeitpunkt unklar. Sollte die Freigabe der Poststraße nicht erfolgen oder zeitlich begrenzt sein, bleibt nur der schmale freigegebene Gehweg von der Poststraße bis zum Driescher Kreisel als Ausweichstrecke zur FGZ – keine sichere Option wegen der vielen Gefahrenstellen.

Die Grüne Ladenstraße aufgrund ihrer Bauweise wird verständlicherweise aus der Fahrzone herausgenommen. Das macht in unseren Augen absolut Sinn.
Generell wird die gesamte FGZ für den Radverkehr bei Veranstaltungen wie Kirmes, Stadtfeste, Trödelmärkte, Weihnachtsmärkte für den Radverkehr tabu sein. Dann hat es sich für den Umsteiger aufs Rad auf dem Weg zur Arbeit ausgependelt.

Soweit unsere Interpretation zum derzeitig frühen Stand. Was wirklich kommt, steht demnächst auf riesigen Verkehrstafeln, die dank GroKo nun angefertigt werden müssen. Ein einfaches „Radfahrer frei“ reicht hier nicht mehr aus. Die Polizei dürfte anhand der täglich wechselnden Fahrsituation bei Kontrollen eventuell überfordert sein.

Die Politiker der CDU/SPD trauen Radfahrern keinen gesunden Menschenverstand zu und versuchen mit einer Maßregelung, die kein Mensch nur ansatzweise akzeptieren wird, zu reglementieren. Geltende Vorschriften, wie man sich in unserer FGZ verhält, reichen anscheinend nicht aus. Was werden sie mit ihrer Auflage dadurch ernten? Aufgrund der Komplexität wird schnell Ignoranz anstatt Akzeptanz einsetzen. Ein klares Nein zur Öffnung und ein weiteres Dulden und Hinwegsehen seitens der Ordnungsbehörde wäre konsequenter gewesen.

Text: Mike Gürgens & Claudia Schröder Kartenausschnitt © Bikemap.net Relief Map 2018
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4 Antworten zu Fußgängerzonen-Öffnung mit Hindernissen

  1. Daniela Ali sagt:

    Fußgängerzone Öffnung mit Hindernissen

    … ist genau die richtige Überschrift, wenn die Fußgängerzone für Fahrradfahrer freigegeben wird!

    Wie ich zu dieser Aussage komme?

    Ich bin viel unterwegs, meist in unserer Stadt und die meiste Zeit zu Fuß. Mein ständiger Begleiter ist dabei mein Blinden-Langstock.
    Aus beinahe täglicher
    Erfahrung weiß ich, wie „rücksichtsvoll“ und „weitsichtig“ Fahrradfahrer sind.
    Das ein Radfahrer klingelt, bevor er an mir vorbeifährt, damit ich ihn wahrnehmen kann, hat absoluten Seltenheitswert. Es wird davon ausgegangen dass es ausreicht wenn sie mit kurzem Abstand an mir vorbeifahren. Sie haben das ja im Blick.

    Als Mensch mit Sehminderung nimmt man eine Radfahrer erst wahr, wenn er mit mir auf Augenhöhe ist. Wenn ich aber in dem Moment einen Richtungswechsel vornehme, reicht die Reaktion Zeit nicht mehr aus um einem Zusammenstoß auszuweichen. Das habe ich und mein Stock schon oft genug zu spüren bekommen.

    Viele Radfahrer, darunter auch ein Vertreter von Pro Velo in Bergisch Gladbach haben mir gegenüber hartnäckig die Ansicht vertreten, dass sie es nicht nötig haben, zu klingeln und sich auch strikt weigern dieses zu tun.

    Eine sehr „rücksichtsvolle“ Einstellung.

    Durch Missachtung von Verkehrsregeln haben mir Fahrradfahrer auch schon zweimal meinen Stock kaputt gefahren, was polizeilich aufgenommen werden musste. Denn ohne intakten Stock bin ich absolut hilflos und kann auf gar keinen Fall meinen Weg alleine weiterführen.

    Aus dem Inklusionsbeirat, der alle Menschen mit Handikap vertritt – wozu auch viele Senioren gehören – weiß ich, dass man auch dort genauso unglücklich über die Öffnung der Fußgängerzone für Fahrradfahrer ist.

    Radfahrer die Verkehrsregeln beachten und rücksichtsvoll gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern sind stellen nicht unbedingt die Masse dar.

    Pro Velo schreibt über die besonders große Erschwernis für „Oma Lieschen“, die ihren Einkauf an Markttagen nicht gleich aufs Rad packen kann.
    Warum nicht?
    „Oma Lieschen“ darf mit ihrem Rad auf den Markt! Sie darf nur nicht in der FGZ oder dem Markt auf dem Rad fahren; aber Ihren Einkauf an Ort und Stelle aufs Rad packen, dem steht gar nichts im Wege.

    Beschwerden von Fahrradfahren werden auch immer wieder in den Lokalsendern aufgegriffen. Dem gegenüber werden dann prophylaktische Polizeikontrollen bei Fahrradfahren gegenübergestellt. Das Ergebnis ist durchweg, das es viele Mängel an der Verkehrstüchtigkeit der Räder gibt und das Fahrverhalten vieler Radfahrer auch oft nicht den Verkehrsregeln entspricht.

    Wie ist der Name schon sagt, es geht um die Fußgänger – Zone.
    Hier sollte ein entspanntes flanieren und einkaufen stattfinden können und wo der Verkehr draußen bleibt.

    • provelo-bgl sagt:

      Sehr geehrte Frau Ali, rein rechtlich gesehen dürfen Radfahrer auf freigegebenen Gehwegen, sowie Fußgängerzonen die Klingel nicht benutzen.https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrszulassungsordnung/64a-stvzo/ Das ist von Kommunen und dem Gesetzesgebern die diese Zonen freigeben so gewollt. Das suggeriert ein „Vorrang nehmen/erzwingen wollen“. Im Zweifelsfall bei zu wenig Platz hat der Fußgänger immer den Vorrang und Radfahrer müssen warten, bis das genügend Platz für ein sicheres Überholen möglich ist. Das dieses Praxisfremd für sehbehinderte Menschen ist die sich auf Umgebungsgeräusche verlassen müssen, ist uns ebenfalls bewusst. Nur wir können hier nur das wiedergeben, was uns die Gesetzeslage erlaubt. Im Interesse aller, für ein gemeinsames Miteinander, werden wir aber zukünftig darauf hinweisen, wenn wir Menschen mit einem Blindenstock sehen – unsere Klingel kurz nutzen und „Radfahrer kommt von links“ sagen. Kleine Korrektur am Rande: Derzeit darf Oma Lieschen sogar den Markt befahren, da die Schilder, rechts und links der Busspur, Konrad-Adenauer-Platz von der Paffrather Str sowie von der Schnabelsmühle aus kommend dieses seit Jahren erlauben. Lediglich die FGZ Richtung Poststraße ist das Radfahren durch ein Schild noch verboten.

    • U. Kleinert sagt:

      Hier gibt es leider ein Missverständnis: Als Radfahrer mache ich regelmäßig die Erfahrung, dass Fußgänger auf das Geräusch einer Fahrradklingel reagieren, indem sie hektisch zur Seite springen. Die Folge ist eine deutlich erhöhte Unfallgefahr, weshalb es in den meisten Fällen sicherer ist, Abstand zu wahren statt zu klingeln.

      Blindenstöcke sind für Radfahrende nicht bzw. erst im letzten Moment zu erkennen, das ist in der Tat ein Problem. Die Lösung kann nur darin liegen, dem Fahrrad- und Fußgängerverkehr insgesamt mehr Platz einzuräumen, damit es seltener zu brenzligen Situationen kommt. Die Fußgängerzone z.B. ist etwa 18 Meter breit, so dass das Konfliktpotential dort sehr überschaubar ist.

  2. Ja vielen Dank für eure genaue Interpretation der momentanen Lage. Auch die beißende Polemik wird die Verwaltung dieser autogerechten Stadt nicht davon abhalten, die zwischen den Zeilen angeführten Fehlerchen akribisch in einen FGZBZP (Fußgängerzonenbenutzungszeitplan) umzusetzen ;-) Sie halten uns wirklich für zu blöd um rücksichtsvoll und verantwortlich mit 300m sensibler Verkehrsfläche umzugehen. (Das gilt übrigens auch für Autofahrer, das sieht man schon daran, dass kaum einer weiß, wie man sich in einem Kreisel verhält; das ist zuviel Freestyle auf einmal!
    Was die Ordnungshüter betrifft: ich hab schon einigen „die Meinung“ gesagt, auch Polizisten, und siehe da, die sind oft auch nur noch genervt von der unklaren Situation und der schlechten Arbeit der Politik; aber ich glaube, die dürfen nix sagen, von wegen Hierarchie und so…
    allerdings habe ich noch nie etwas bezahlen müssen, obwohl ich mir praktisch täglich den „Luxus Fußgängerzone“ leiste. Auch eine Form der Bürgernähe oder ? Jedenfalls gebe ich mir einige Mühe, diese Menschen zu mündigen Bürgern zu „bereden“ .
    Danke übrigens für den Tipp ost / west, ich habe die Hauptstrasse immer für süd / nord gehalten.

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