Rechtliche Aufwertung

Ein wichtiges Thema ist die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Radler.innen.

Wer ernsthaft das Radfahren fördern will, kann nicht so tun als wären Fahrräder ‚kleine Autos‘. Radfahrer.innen verbrauchen weniger Platz und Ressourcen, tragen zum Klimaschutz bei, tun etwas für ihre Gesundheit und kaufen ortsnäher ein. Dennoch werden ihnen von Gesetzgebung und Stadtplanung viel zu oft Steine in den Weg gelegt – das muss sich ändern!

Konkret heißt das:

  • Einbahnstraßen öffnen, Radwegebenutzungspflicht abschaffen – überall. Die bisherige Einzelfallregelung ist kompliziert und stiftet Verwirrung. Und sie ist völlig unnötig.
  • Fußgängerzone für den Radverkehr öffnen. Wenn Alle Rücksicht nehmen, ist mehr als genug Platz für Fußgänger.innen und Radfahrer.innen.
  • Vorrang für Fahrräder an Ampeln. Eine ‚Grüne Welle‘ für Autos ist schön, bedeutet aber für etwas langsamere Radler.innen nicht selten eine ‚Rote Welle‘. Auch müssen Fußgänger- und Fahrradampeln grundsätzlich etwas früher auf ‚grün‘ schalten.
  • Vorfahrt für Straßen mit viel Fahrradverkehr. Für den Autoverkehr optimierte Hauptstraßen genießen Vorfahrt – dasselbe sollte für kleinere für Fahrräder optimierte Straßen gelten.
  • Platz gerechter verteilen. Autos verbrauchen überproportional viel vom städtischen Raum, gerade wenn sie stehen. Warum ist die Zahl der Parkplätze in Neubaugebieten genau geregelt, nicht aber die für Radwege und -abstellplätze vorzusehende Fläche?
  • Mehr Abstellplätze für Fahrräder. Unternehmen, Geschäfte, Behörden, Kultur- und Sporteinrichtungen ab einer bestimmten Größe müssen dazu verpflichtet werden, ausreichende und sichere Abstellmöglichkeiten nahe des Eingangs bereitzustellen.
Text: Urs Kleinert