Radschnellwege ermöglichen es, auch längere Strecken zügig und ohne Unterbrechungen mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dazu müssen sie vom motorisierten Verkehr sowie Fußgängerwegen getrennt verlaufen, ausreichend breit und eben sein und so wenige Querungen wie möglich mit anderen Wegen besitzen.
Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) hat genaue Kriterien für Radschnellwege (pdf, 5 Seiten) festgelegt, nach denen sich Städte richten müssen, um Fördergelder des Landes zu erhalten.
Zitat aus dem Papier der AGFS:
Radschnellwege werden in der zukünftigen Nahmobilität eine strategisch wichtige Funktion hinsichtlich der Bündelung und Beschleunigung von bedeutenden regionalen und städtischen Radverkehren erfüllen.Im „Aktionsplan der Landesregierung zur Förderung der Nahmobilität“ zählen Radschnellwege als „Premiumprodukte“ zu den zehn zentralen Bausteinen zur Förderung der Nahmobilität und müssen sich an zentralen Parametern bzw. klar definierten Qualitätskriterien orientieren. Dies sind insbesondere die Qualität des Verkehrsablaufs, die Dimensionierung, die Geschwindigkeit, die Verkehrssicherheit, die Ausbildung der Knotenpunkte, die Trassierungselemente in Lage- und Höhenplan und nicht zuletzt Servicekomponenten, die das Radfahren auch über längere Strecken erleichtern und attraktivieren. Insbesondere im Zuge der rasanten Entwicklung der E-mobilität, wie beispielsweise Pedelecs, müssen Netz und Infrastruktur zukünftig, um den veränderten Funktions- und Leistungsansprüchen eines stetig wachsenden und zum Teil beschleunigten Radverkehrs gerecht zu werden, in der Struktur, Dimensionierung und Ausgestaltung wesentlich modifiziert werden. Das bedeutet, dass Radverkehr mit zentralen, durchgängigen und leistungsfähigen Radschnellwegen zukünftig sicher, effizient und mit einem hohen Fahrkomfort abgewickelt wird.
Hier geht es zum Planungs-Leitfaden der AGFS (pdf, 32 Seiten)