Lichtraumprofil -> Was ist das?
Im Straßenrecht wird vom sogenannten Lichtraumprofil gesprochen.
Dieses ist zur Gewährleistung der Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum frei zu halten.
Das Lichtraumprofil umfasst bei Geh- und Radwegen eine Breite von 0,20 m ab Radwegskante und eine Höhe von 2,25 m.
Dabei geht es nicht nur um Grünpflegemaßnahmen, sondern dies gilt ebenfalls für Beschilderung und die oft viel zu niedrig hängende Werbung von Plakaten, die in den Kopfbereich hinein ragt oder aber die Sicht versperrt.
Fotos: © Mike Gürgens 2014 die nächsten Wahlen stehen 2017 an
Wir von ProVelo fordern in Bereichen von Radwegen ein generelles Plakatierverbot, wenn Laternen linksseitig oder mittig in Fahrtrichtung des Weges stehen!!! Die Sicherheit sollte vor Werbung gehen. Wir appellieren an alle Parteien und dem City Service, der im Auftrag der Stadt oder anderen Institutionen diese Arbeiten übernimmt, solche Laternen in Zukunft auszulassen.