Am 21.11.2016 wurde die Verkehrsführung am zukünftigen Kreisel an der Schnabelsmühle auf Grund der Baustellensituation ein weiteres Mal geändert. Die jetzige Führung auf der Bensberger Straße, ab dem Kreisverkehr, zeigt bereits die finale Verkehrsführung in Richtung Köln/Leverkusen.
In Fahrtrichtung Bensberg wird der Verkehr nur noch einspurig geführt. Beide Fahrbahnen sind mit Zeichen 295, einer durchgezogenen Linie getrennt. Es herrscht dort faktisch ein Überholverbot für zweispurige Fahrzeuge. Ideal eigentlich für den Radverkehr, da dieser nun aufgrund der schmalen Fahrbahn, bei Einhaltung der Regeln nicht mehr überholt werden darf und dies zu einem enormen Sicherheitsgewinn geführt hat. Doch leider sehen das die einzelnen Behörden in Bergisch Gladbach anders.
Am 30.11.2016 wurde auf dem rechten Hochboard eine Benutzungspflicht für Radfahrer ausgeschildert. Diese Benutzungspflicht wurde allerdings vor wenigen Jahren erst aufgehoben. Dazu muss man wissen, dass eine Radwegbenutzungspflicht nur dann angeordnet werden darf, wenn die Fahrbahn eine „besondere Gefahrenlage aufweist, die dass allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt“.
Dieses trat im Zuge der 24. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum 1. Oktober 1998 Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzgl. der Benutzungspflicht von Radwegen (§2, Abs. 4) in Kraft.
Diese besondere Gefahrenlage bestand in der alten Verkehrsführung der Bensberger Straße nicht und ist auch nicht bei der jetzigen zu erkennen. Mehr noch, die heutige Straßenaufteilung, weil die Breite der Fahrspur ein Überholen von Radfahrern nicht zulässt, ist sicherer gestaltet.
Flüssigkeit des Verkehrs
Auf diesem Streckenabschnitt mit der leichten Steigung sind ein Großteil der Radfahrer erfahrungsgemäß eher relativ langsam unterwegs. Geschwindigkeiten von 8 bis 30 km/h, je nach Fitnesszustand, Krafteinsatz und/oder E-Unterstützung werden dort erreicht. Das hier der motorisierte Verkehr eindeutig bevorzugt behandelt wurde, steht ganz außer Frage. Die Gladbacher Entscheidungsträger gehen immer noch von dem langsamen Schönwetterfahrer aus, der mit seinem 3-Gang Stahlrad mühselig schwankend die Steigung erklimmt. Es hat den Anschein, dass modernste Fortbewegungstechnik nicht berücksichtigt und in Betracht gezogen wird. Der Faktor Radfahrer ist in den Augen vieler ein Störbild im Straßenverkehr. Die Entscheidung der Verkehrsbehörde die Benutzungspflicht hinter dem Deckmäntelchen „Sicherheit“ wieder einzuführen, zeigt den Nichtwillen den Radverkehr in Bergisch Gladbach zu fördern und zu stärken.
Die Wahlmöglichkeit zwischen Fahrbahn und „anderem“ Radweg waren bisher vorbildlich und im Sinne der StvO gelöst. Je nach Tageszeit sowie Fuß und Radverkehr ist ein zügiges und sicheres Vorankommen auf dem Gehweg nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Die sogenannten „Geisterradler“ die dort sehr vermehrt unterwegs sind, gefährden den legal fahrenden Radler und die Fußgänger zusätzlich. Ein Sicherheitsgewinn für Fußgänger und Radfahrer ist diese Entscheidung nicht. Wie bei allen größeren Eingriffen in den Straßenverkehr unserer Stadt haben die Planer den Radverkehr nicht bzw. nur unzureichend mit eingeplant.
Bei der Neuaufteilung der Verkehrsflächen hätte man ohne weiteres einen Radfahrstreifen bis zur Arbeitsagentur im Regelmaß* von mindestens 2,00 Metern mit einplanen können. Separiert von Fußgänger und Kraftverkehr, der ein zügiges und sicheres vorankommen in Richtung Bensberg gewährleistet hätte. (*Regelmaß bei hohen Verkehrsstärken oder Steigungen)
Fehlplanung des weiteren Weges
Das die Behörden und Verkehrsplaner hier wieder nur einseitig „PRO Kraftverkehr“ denken, zeigt der weitere Streckenverlauf bis zur Arbeitsagentur. Die Benutzungspflicht endet an der Kreuzung ‚An der Jüch’/Bensberger Straße, da dort kein Wiederholungsschild aufgestellt wurde. Eine sichere Führung zurück auf die Fahrbahn ist dort Fehlanzeige.
Da man als Radfahrer den benutzungspflichtigen Radweg nicht verlassen darf gibt es keine Möglichkeit hier links in die Hans-Zanders-Straße ab zu biegen. Ein Besuch im Hallenbad oder der Barmer Krankenkasse ist ohne einen Regelverstoß nicht möglich. Hier muss man einen Umweg in Kauf nehmen. Eine Bordsteinabsenkung die einen sicheren Wechsel auf die Fahrbah ermöglichen würde ist ebenfalls Fehlanzeige.
Die einzige Möglichkeit den Radverkehr sicher auf die Straße zu lenken und zu leiten wäre nur vor der Kreuzung, da dort noch Sichtkontakt zwischen Kraftverkehr und Radverkehr besteht. Auch dieses wurde nicht eingeplant. Hier fehlt die Absenkung des Bordsteines und eine rote Markierung die vor der Abbiegespur den Radverkehr sicher leitet. Denn kurz vor der Kreuzung ist eine Grünfläche die den Radverkehr von der Fahrbahn weg in den Toten Winkel führt.
Der Sichtkontakt zwischen Kraftverkehr und Radfahrern die hier sicher auf die Fahrbahn wollen ist stark eingeschränkt. Die Grünfläche verhindert dieses. Da der Radweg gute 3 Meter neben der Fahrbahn liegt ist der Radfahrer außerhalb des Sichtfeldes und wird nicht mehr wirklich wahrgenommen. Die derzeitige Ampelschaltung verhindert ebenfalls ein sicheres Wechseln auf die Fahrbahn. Der Kraftverkehr bekommt gut eine Sekunde eher Grün als der Fußgänger-/Radfahrerbereich. Ein Abdrängen in den folgenden Grünstreifen ist vorprogrammiert. So wird der Radfahrer gezwungen waghalsige Aktionen durchzuführen oder aber weiter dem gefährlichen anderen Radweg zu folgen, der ab hier aus gutem Grund nicht mehr benutzungspflichtig ist, Stichwort: zu schmal und im Türöffnungsbereich der parkenden Autos.
Fazit
Wir von ProVelo fordern die Stadt auf, die Benutzungspflicht des Radweges zu widerrufen, da keine Gefährdungslage nach §45 StVO vorliegt und diese rechtfertigen würde. Die Frage der Erforderlichkeit von Anordnungen durch Verkehrszeichen wird weiterhin in den §§ 39 und 45 StVO deutlich geregelt.
Wenn die Verkehrsbehörde die Flüssigkeit des Kraftverkehrs verbessern möchte, dann muss eine andere Maßnahme statt der Benutzungspflicht getroffen werden. Im Bereich der durchgezogenen Linie kann man Tempo 30 anordnen um die Geschwindigkeit des Kraftverkehres den der Pedelec oder Rennradfahrer anzugleichen. Hierzu gibt es seit 30.11 2016 durch die neueste Novelle der StVO die Möglichkeit dieses erleichtert anzuwenden. Durch das Überholverbot besteht keine Gefahr für Radfahrer.
Die weitaus größeren Gefahren auf dem Teilstück liegen auf dem Hochbordweg durch teilweise hohes Fußgängeraufkommen und durch Geisterradler die den legalen Radler gefährden.
Seit 2014 – als die Benutzungspflicht aufgehoben wurde – sind uns keine Unfälle auf der Fahrbahn bekannt, die eine Benutzungspflicht rechtfertigen. würden. Ein Großteil des Radverkehres wird erwartungsgemäß weiterhin den sogenannten anderen Radweg nutzen, weil sich Radfahrer dort sicherer fühlen als auf der Fahrbahn.
Die Verdrängungstaktik der Verkehrsplaner dieser Stadt, ohne eine sichere Infrastruktur als Alternative anzubieten, ist eine Denke aus vergangenen Jahrzehnten zu Gunsten des Kraftverkehres und auf Kosten anderer. So kann und wird das hochgelobte Mobilitätskonzept zur Farce und fördert nicht das angestrebte Ziel den Radverkehr zu erhöhen. Falls die Verkehrsbehörde entgegen der geltenden Gesetze es dennoch bei der Benutzungspflicht belässt, sollte der ADFC gegebenenfalls prüfen, gerichtlich dagegen vorzugehen.
Ein guter Rat wäre noch benutzungspflichtige Radwege frei von Hindernissen zu halten, denn diese heben die Benutzungspflicht sofort wieder auf, wenn man schon nicht Sicher auf den Radweg geleitet werden kann. Die Baustellenbeschilderung weist nicht das Unterkantenmaß von 220 cm auf und durch die Anordnung/Aufstellung der Beschilderung geht eine Gefährdung aus, die die Gehwegbreite stark verengt und bei Fußgängern ein Auffahren unmöglich macht. Ein besonderes Schmankerl sind die Leitschilder für den Fußverkehr, die mitten auf dem Blindenstreifen stehen.
Geregelt werden darf nur, was regelungsbedürftig ist. Wenn ohnehin nur wenige Radfahrer bei Wahlfreiheit die Fahrbahn benutzen, dann ist ein Eingreifen durch die StVB nicht im Sinne § 39.1
zwingend geboten, womit sich weitere Erörterungen erübrigen.
Text & Bilder Mike Gürgens
Update 17.12.2016: Die erste Reaktion der Stadt. Tüte drüber, aufgehoben und leider vorerst nur aufgeschoben ist die Benutzungspflicht. Besser wäre es noch gewesen, die Baustellenschilder anders zu stellen um die Gefährdung zu beseitigen.
Ähnliches hat sich zugetragen auf der Kölner Straße ab Neuenweg in Richtung Frankenforst.
Hier ist auch ein gemeinsamer Rad- und Fußweg als benutzungspflichtig gekennzeichnet worden.
Die Pflasterung ist hier sogar noch auf dem Hochbord linksseitig rot und rechtsseitig grau. Passt also gar nicht. Und warum es hier nun eine Benutzungspflicht gibt, erschließt sich mir auch nicht.
Vielen Dank für den Hinweis, wir werden dem nachgehen!
An der Kreuzung Neuenweg/ Kölner Str. in Fahrtrichtung Frankenforst besteht keine Benutzungspflicht. Wir waren gerade vor Ort und habe es uns angeschaut. Keines der blauen Schilder VZ 237, 240, 241 sind dort angebracht gewesen. Lediglich auf dem Parkplatz fand ich ein Baustellenschild wo Zeichen 241 montiert war. Das einzige was mir dort auffiel ist die Führung des Schutzstreifens auf den „benutzungsfreien“ Hochbord Radweg. Wer hier auf der Fahrbahn weiter möchte hat es sehr schwer bei starkem Verkehr und eng überholenden Fahrzeugen. Man wir unweigerlich auf den Hochbord gedrängt oder gnadenlos über den Haufen gefahren. Wenn das mal nicht, sobald die Saison wieder anfängt ein Unfallschwerpunkt wird. Empfehlung hier.. Noch vor der Ampel frühzeitig ganz links auf dem Schutzstreifen halten und den Verkehr so etwas einbremsen.
Zu dem hier https://in-gl.de/2018/08/10/was-fahrradweichen-sind/#comment-89687 beschriebenen Ende eines benutzungspflichtigen Radwegs:
Die Einmündung wäre für Radfahrer sicherer,
1. wenn der Rechtsabbiegepfeil entfernt würde. Er ist überflüssig, weil man auf dieser Spur ohnehin nur rechts abbiegen kann, und das auch nicht frühzeitig signalisiert wird oder werden muss. Den rechtsabbiegenden Autofahrern signaliert der Pfeil intuitiv, dass sie hier richtig und im Vorrecht sind, und dass es für sie “störungsfrei” vorangeht. Dadurch achten sie weniger auf geradeaus fahrende Radfahrer, sowohl die auf der Fahrspur wie die auf dem “Gehweg”.
2. Besser wäre, wenn bis zum Ende der Abzweigung nach rechts auch alle Markierungen links der “Fahrradspur” entfernt werden würden, also der Links-Pfeil, der Geradeauspfeil und die Fahrbahnmarkierung dazwischen. Die Gefährdungssituation liegt hier ja u.a. darin, dass Radfahrer und schnellere Autofahrer auf die Einmündung zufahren, und der Autofahrer* das Tempo des Radfahrer*s unterschätzt. Wünschenswert ist, dass auch geradeausfahrende Autofahrer möglichst viel Anstand einhalten, wenn sie auf die Fahrbahn einmündende Radfahrer überholen (möchten). Wenn die Breite der Fahrbahn ohne Fahrbahnmarkierung zur Verfügung steht, werden sie weiter links fahren. Überhaupt ist hier unklar, wer im Vorrecht ist: Handelt es sich um zwei zu einer einer werdenden Spuren (Radspur und Geradeaus-Spur), so dass gegenseitig Rücksicht genommen werden muss und das überholende Auto warten muss? Oder fädelt sich der Radfahrer in die Auto-Spur ein? Der Geradeaus-Pfeil just an dieser kritische Stelle verleitet zu einem Vorrang-Gefühl des Autofahrers, obwohl sich dieser ja erst auf die nächste Kreuzung bzw. Abzweigung nach links bezieht.
3. Besser wäre auch, wenn das irreführende Radweg-Ende Schild ganz wegkäme. Dazu könnte der gesamte Radweg vor dem Schild “nicht benutzungspflichtig” gemacht werden.
4. Trotzdem ist das eine unübersichtliche Gefahrenstelle. Wenigstens die Werbetafel rechts (mit beweglichen Anzeigen?) muss weg. Meines Erachens auch die rot-weiße gestreifte Bake (sagt man so?). Lenkt ab! Autofahrer sollten sich auf den Verkehr konzentrieren und nicht auf Verkehrsschilder. Die Wegweiser darüber machen zu Genüge deutlich, dass man dort nicht fahren kann.
5. Die rote Markierung der Radweg-“Abfahrt” simuliert Sicherheit, die aber nicht gegeben ist, weil sie bei den rechtsabbiegenden oder geradeaus fahrenden Autofahrern nicht wahrgenommen wird und gerade dort endet, wo die Gefahren beginnen. Wenn die rote Markierung auf die Fahrbahn geführt würde, und dann irgendwo endet, bliebe aber trotzdem der Eindruck, dass von da an der Autoverkehr Vorrang hat. Eine faire Lösung würde also nur dann erreicht, wenn die Autospur ihrerseits einen Farb- oder Belagwechsel aufweist, bzw. wenn die Farbe der Radspuren in den gemeinsamen Bereich fortgeführt wird.