Neue Regelung ab 01.01.2017

Fußgängerampeln regeln nicht mehr zugleich den Radverkehr. Radfahrer auf der Fahrbahn richten sich wie zuvor nach der Fahrbahnampel. Radfahrer auf dem Radweg richten sich nach der Fahrradampel, so vorhanden. Ist keine Fahrradampel eingerichtet, gilt die Fahrbahnampel.

Straßenverkehrsordnung: Das ändert sich für Radfahrer 2017

Wir wünschen einen guten Start in die Saison 2017!!

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