Pro Velo und der Radweg Untereschbach-Hoffnungsthal

Am Montag erschien in Bergischer Landeszeitung und Kölner Stadtanzeiger ein Artikel über die anstehende Sanierung des Radwegs entlang der L 284 (Hoffnungsthaler Straße / Bergische Landstraße, Karte), der auch auf die Stellungnahme von Pro Velo zu diesem Vorhaben einging. Seit Ende Juni hatte es bereits eine Reihe von Beiträgen zum Thema gegeben.Ergänzend zum Artikel sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) keineswegs nur für den Neubau gelten. Zwar mag es Auslegungssache sein, was genau unter der ‘Gestaltung von Radverkehrsanlagen’ (Verwaltungsvorschrift zur StVO) zu verstehen ist, d.h. ob dies sich auch auf die Komplettsanierung bestehender Wege bezieht. Jedoch hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (NRW) die ERA darüber hinaus verbindlich eingeführt. Im Einführungserlass ist der Wortlaut: „für die Planung, den Entwurf und den Betrieb […] von Radverkehrsanlagen“. Also nicht nur bei Neubau, sondern jederzeit.

Eine Breite von 2,50 Meter ist somit überall dort geboten, wo es technisch irgend machbar ist, insbesondere jedoch in den teils schlecht einsehbaren Kurven. Denn durch den oftmals nachlässigen Grünschnitt verringert sich die nutzbare Breite erfahrungsgemäß weiter, was bei Gegenverkehr oder Vorbeifahren an Fußgängern schnell zu gefährlichen Situationen führt.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft Grundstückseinfahrten und Einmündungen kleinerer Straßen. Von diesen besteht in vielen Fällen keinerlei Sichtbeziehung zum Radweg, so dass Autofahrer mit der Motorhaube bis auf diesen einfahren müssen, um ihn überhaupt erst einsehen zu können.

Um die damit verbundenen Gefahren zu entschärfen und den Vorrang des Radverkehrs hervorzuheben, muss der Radweg durchgehend auf dem gleichen erhöhten Niveau geführt und deutlich farblich markiert werden. Auch ein Zurückschneiden von Hecken oder das Aufstellen von Verkehrsspiegeln wären im Einzelfall zu prüfen.

Angesichts des derzeitigen desolaten Zustands des Radweges ist seine Benutzung kaum zumutbar. Deshalb sollte als erster Schritt die Benutzungspflicht kurzfristig aufgehoben werden, ergänzt um eine entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Fahrbahn, d.h. kein Tempo 100. Sobald die Bauarbeiten beginnen, werden Radfahrende ohnehin auf der Straße fahren müssen, was eine geänderte Beschilderung erfordern wird.

Abschließend sei noch bemerkt, dass die Sanierung des Radwegs an der Landstraße und der geplante naturnahe Weg entlang der Sülz (Video des Vereins ‚Lebenswertes Sülztal‘) sich keinesfalls ausschließen, sondern im Gegenteil gut ergänzen: So entstehen zwei unterschiedliche Wege für Radfahrende mit unterschiedlichen Bedürfnissen – einer für möglichst zügiges Ankommen, einer für entspannte Ausflüge.

Wir sind gespannt, wie es im Sülztal weitergeht, und werden den Prozess weiterhin kritisch-konstruktiv begleiten!

Text: Christoph Claes & Urs Kleinert / Photos: Christoph Claes
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