Und wieder blicken Sie in unsere Gesichter

Es ist wieder soweit. Das Superwahljahr 2017 steht vor der Türe. Nicht nur die Landesregierung möchte am 14. Mai gewählt werden, nein auch die Bundesregierung steht für den September in den Startlöchern. Zeit für Radfahrer wieder die Köpfe einzuziehen und sich die Schultern und Ellbogen zu polstern.

Neben den üblichen, immer wiederkehrenden Frasen und dem obligatorischen One Man/Woman Gehabe, ärgert mich als Bürger, dass in den Zeiten des Wahlkampfes für alle Parteien, egal welcher Couleur die Verkehrssicherheit überhaupt keine Rolle spielt. Hauptsache Werbung, Werbung, Werbung.

Bensberger Str. 28.04.2017

Was fast alle Parteien und deren Helfer gleich durchziehen: Immer wieder wird gern vergessen, dass es Regeln bezüglich des Aufhängens gibt.

An Verkehrszeichen und Lichtsignalanlagen sowie im Bereich von 5m vor und nach
Verkehrszeichen, die in einem Kreuzungsbereich von zwei oder mehreren Straßen stehen,
dürfen keine Plakate angebracht werden. Kreuzungsbereiche müssen frei von Plakaten
sein. Im Bereich von Verkehrskreiseln dürfen keine Plakate aufgehängt werden…
Das ganze hat schon einen tieferen Sinn, denn der Kraftverkehr soll nicht unnötig abgelenkt und schon gar nicht mit zusätzlicher Sichtbehinderung konfrontiert werden.

Richard-Zanders Straße 28.04.17

Wie in den Jahren 2012 oder 2014 wird dieses aber wohl wissentlich  ignoriert und schlimmer noch- seitens der Behörden- toleriert. Man möchte ja gesehen werden. So wird wie immer Wild drauf los plakatiert. Sei es die kleinen Parteien selber oder aber, wenn es sich die großen leisten können erledigen dies Firmen für diese wie z.B. in der Vergangenheit der GL- Service gGmbH.

Streitgespräche in der Facebookgruppe Politik für Bergisch Gladbach über die Anbringung auf Rad-/Gehwegen gab es in der Vergangenheit genügend und doch werden die Fehler bei jeder Wahl oder jeder anderen Veranstaltung wiederholt.

Auf Rad-/Gehwegen gelten immer noch die Maße 2,20m Unterkante Schild, sowie 50cm Abstand zum Radweg und Fahrbahn um eine Gefährdung auszuschließen. Für manche Genossen oder Neoliberalen scheint dies – siehe Bilder – keine Rolle zu spielen. Wenn man durch die Stadt geht oder fährt findet man mit Sicherheit ebenfalls den ein oder anderen Konservativen oder aber den ehemals Naturverbundenen, die uns etwas von Sicherheit auf ihren Plakaten erzählen möchten.

Liebes Ordnungsamt, wo seit Ihr? Wieso interessiert euch dieses nicht? Zuviel Aufwand die Euch kein Geld einbringt?  Müssen sich Bürger erst melden/beschweren, damit die Sicherheit gewährleistet wird? Liebe Polizei? Was ist z.B mit dem Kreisverkehr Schnabelsmühle? Braucht Ihr erst Unfälle, damit ihr die Augen nicht verschließt?  Beim Ghost Bike meldet Ihr euch doch auch zu Wort. Liebes Team vom GL-Service gGmbH In der Facebookgruppe „Politik für Bergisch Gladbach“ war dies bereits am 10 Mai 2014 ein Thema. Falls ihr wieder Plakate für eine der Parteien auf gehangen habt, fahrt bitte Eure Strecken ab und entfernt diese, bzw. hängt sie ordnungsgemäß in richtiger Höhe auf.

Sollte dieser Platz belegt sein, dann ist die Laterne besetzt und Tabu. Als Orientierungshilfe ist das kleine Schild mit Nummern an den Laternen gut. Wenn die Unterkante des Plakates oberhalb des Schildes aufliegt, habt ihr die ideale Höhe und es verhindert das abrutschen des Plakates. Am besten meidet ebenfalls Laternen die linksseitig, bzw. mittig auf Rad/Gehwegen stehen. Dann ist das alles kein Problem für die Augen und Schultern für Radfahrer.

Liebe Parteien der Linken, Grünen, FDP, SPD, CDU und alle den sonstigen. Auch Radfahrer sind Wähler!! Also gefährdet diese nicht.

Die beiden oben gezeigten Beispiele wurden der Stadt Bergisch Gladbach  über deren Seite Anregungen und Beschwerden gemeldet. Jeder der ein solch niedriges Plakat ausfindig macht sollte dieses dort anzeigen.

Ein Kommentar von Mike Gürgens
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